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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kfz-Aufbereitung und Pflege Frank Schaare
Stand: 02.2009
Homepage: www.kfz-pflege.info, Tel.: 0531/2196610, Frank Schaare,
Hinter der Masch 26, 38114 Braunschweig (Büroanschrift- Termine nur
nach Vereinbarung)
1.
Form der Beauftragung, Auftragsformular
Auftragserteilungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hierzu wird vom Auftragnehmer der Umfang der Beauftragung in einem
Auftragsformular im Einzelnen durch Beschreibung der zu erbringenden
Leistungen zu bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche
Fertigstellungstermin angegeben. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin
ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen. Das Auftragsformular
ist zur
Wirksamkeit der Beauftragung vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer zu
unterzeichnen.
2.Der Auftraggeber erhält
eine Durchschrift des Auftragsformulars.
3.Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer Unteraufträge zu
erteilen
und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
2. Preisangaben im Auftragsformular, Kostenvoranschlag
Auf
Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im
Auftragsformular auch die Preise, die bei der Durchführung des
Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im
Auftragsformular können auch durch Verweisung auf die in Frage
kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden
Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. Wünscht der Auftraggeber
eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Verbrauchsartikel
jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu
versehen.
Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablaut von
1 Woche nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages
ein Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des
Auftrages ohne Zustimmung des Auftraggebers um nicht mehr als 10 %
überschritten werden. Wenn im Auftragsformular Preisangaben enthalten
sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben
werden. Wünscht ein potentieller Auftraggeber zunächst lediglich
einen
Kostenvoranschlag, hat er hierfür an den Auftragnehmer 10 % des
Auftragswertes zu entrichten. Dieser Betrag wird im Falle der
Erteilung des Auftrages verrechnet.
3. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege
Frank Schaare
aufgrund
von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder
ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der
Firma
Kfz-Aufbereitung und Pflege Frank Schaare sowie der Schriftform; dies
gilt auch für eine
Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
4.
Fertigstellung
Kann
der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt
oder Betriebsstörungen, z.B. durch Streik; Aussperrung, Ausbleiben
von
Fachkräften oder von Lieferungen, Störungen der Energieversorgung,
Naturkatastrophen, ohne eigenes Verschulden nicht einhalten, besteht
aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Pflicht zum Schadenersatz.
Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über
die
Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar
ist.
5. Erfüllungsort, Abnahme
Erfüllungsort sind die Betriebsstätten des Auftragnehmers.
Die Abnahme des Auftraggegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt
im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wünscht der Auftraggeber die Abholung oder Übergabe des Auftragsgegenstandes
durch den Auftragnehmer an einem anderen als dem Erfüllungsort, trägt
der
Auftraggeber hierfür die Kosten und die Gefahr. Der Auftraggeber
kommt mit
der Abnahme in Verzug, wenn er schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand
innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung
oder
Übersendung der Rechnung abzuholen, und der Auftragnehmer ihn daraufhin
gemahnt hat. Bei Dienstleistungen, die innerhalb eines Arbeitstages
ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche
Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach
Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden.
Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Der Auftragnehmer erbringt
an den Auftraggeber sine Dienstleistung in
Form einer kosmetischen Kfz-Aufbereitung. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Wiederherstellung eines neuwertigen Zustandes nicht
geschuldet wird. Auch unter Einsatz aller technischen und fachlichen
Möglichkeiten des Auftraggebers können sichtbare optische Beeinträchtigungen
verbleiben, die keinen Mangel der erbrachten Dienstleistung darstellen.
Für bestehende (auch serienmäßige) Aufkleber und Folien
wird keine
Gewähr übernommen. Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich
noch deren
Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; bei
persönlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auffraggeber
eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus. Natürliche
Abnutzung und Alterung sowie Verschleiß wie z.B. bei Lackschäden
durch Vogelkot
ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten und Lack
ist auf Nachbesserung beschränkt.
7. Berechnung des Auftrages
Im Falle der Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist der
Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte bzw. im Falle der Ausführung
des Auftrages angefallene Vergütung zu verlangen. Wird der Auftrag
aufgrund
eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt
eine Bezugnahme
auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders
aufzuführen sind. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Aufraggebers.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers
ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und
spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
8. Der Kaufgegenstand bleibt
bis zum Ausgleich der Forderungen im Eigentum
von Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Frank Schaare. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Firma Kfz-Aufbereitung
und Pflege
Frank Schaare gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich
erwirbt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum
Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange
er
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer
grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen
des Programmes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt,
soweit
sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes
ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege
Frank Schaare
alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt
erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
9. Zahlung
Zahlungen sind bei Abnahme des Auftraggegenstandes fällig, unabhängig
von der
Abnahme spätestens jedoch 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung
und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Skonto oder
sonstige
Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar zu leisten. Eine andere
Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit
Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger
Titel vor, oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus diesem
Vertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem von der
Europäischen
Zentralbank festgelegten Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
10. Haftung
Für den Vertust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern,
Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen,
die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist jegliche
Haftung
ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangshörigen des Auftragnehmers haften gegenüber dem
Auftraggeber
nur in Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer
hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die
sich in seiner
Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Desgleichen
ist der
Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der
Auftragnehmer
aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung
schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Geltend gemachte Schäden
und Verluste, für die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, sind
vom
Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug unsere
Arbeitsstätten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn
Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Frank Schaare den Fahrzeugtransport
übernommen hat.
11. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile
des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer
das
Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.
12. Kfz-Aufbereitung und Pflege
Frank Schaare ist berechtigt, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden
zu erheben,
zu speichern und zu verarbeiten. Kundendaten werden nicht an dritte weitergegeben.
13. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach besten Wissen.
Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig
nicht
als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen
uns.
Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch
eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen
Verwendungszweck zu überzeugen.Der Besteller haftet selbst durch
unsachgemäße Anwendung der Artikel. Bitte beachten Sie immer
die
Hinweise des Herstellers auf der Verpackung!
14. Die Unwirksamkeit einzelner
Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort
und
Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Braunschweig.
15. Umtauschrecht/Widerruf
Gemäß Fernabgesetz Der Kunde hat das Recht,
uns die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in einem ungebrauchten,
unbeschädigten Zustand und in Originalverpackung zurückzusenden.
(ab einem Warenwert von 60 Euro kostenlos). Bei Waren bis zu einem Wert
von 60 Euro trägt der Kunde sämtliche Rücksendekosten,
es sei denn es
wurde eine andere Ware geliefert, als tatsächlich vom Kunden bestellt.
Von dem Widerrufsrecht ausgenommen sind Artikel / Waren, bei denen der
Ausschluss des Widerrufsrecht gesondert ausgewiesen und dem
Besteller / Kunden bei Vertragsschluss bekannt ist. Zur Fristwahrung
des Widerrufsrechts innerhalb des vorgenannten Zeitraumes genügt
eine
der nachfolgenden schriftlichen Mitteilungen:
Brief: Frank Schaare, Hinter der Masch 26, 38114 Braunschweig
Fax: 03221/2356350
Rücksendeadresse: Frank Schaare, Hinter der Masch 26, 38114 Braunschweig
Bitte beachten: Unfrei zurückgesandte Pakete können leider nicht
angenommen
werden und gehen an den Absender zurück.
Verauslagte Portokosten werden im Falle einer mangelhaften Lieferung
unsererseits bzw. berechtigten Reklamation erstattet.
Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder
Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor,
Ersatzansprüche geltend zu machen.
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